Semesterticket für Studierende

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für das Semesterticket

Die Gemeinde Niederkappel gewährt auf Grund des Beschlusses des Gemeindevorstandes vom 16. November 2015 finanzielle Unterstützungen für Studenten in der Höhe der Ermäßigung, die sie bei Anmeldung eines Hauptwohnsitzes am Studienort für die Benützung der örtlichen Verkehrsbetriebe erhalten würden. Der Betrag ist mit € 75,-- pro Semester begrenzt. Diese Richtlinie tritt mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 16. November 2015 erstmals auf das Wintersemester 2015/16 in Kraft. 

Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses:
• Student (in Ausbildung stehend) mit Nachweis
• Hauptwohnsitz bleibt während des Semesters in der Gemeinde Niederkappel
• Für den Student wird bis zum Ende des Semesters eine Familienbeihilfe bezogen (Altersobergrenze)
• Erwerb des Semestertickets am Studienort (Nachweis) 

Die Gewährung des Zuschusses erfolgt auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden. Der Antrag ist längstens bis Ende des jeweiligen Semesters beim Gemeindeamt Niederkappel einzubringen. Die Auszahlung erfolgt durch den Bürgermeister. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes vor Semesterende ist die Berechtigung für einen Zuschuss nicht mehr gegeben. Zu Unrecht bezogene Zuschüsse sind der Gemeinde Niederkappel zurückzuzahlen.

Antragstellung:  Antrag Richtlinie.pdf herunterladen