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Niederkappel ist als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko eingestuft!
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko besteht Stallpflicht.
Ausnahmen gelten für Bestände unter 50 Tieren bei Einhaltung der Vorgaben (§ 8 Abs. 2 VGV).
Ganz Österreich gilt seit 03.11.2025 als Gebiet mit erhöhtem Risiko.
In allen Risikogebieten sind die Biosicherheitsmaßnahmen nach § 8 VGV einzuhalten.
Aktuelle Infos:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/537803.htm
