Information zur Geflügelhaltung

Veröffentlichungsdatum20.11.2025Lesedauer< 1 Minute
Vogelgrippe, geflügelpest, hühner

Niederkappel ist als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko eingestuft!
In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko besteht Stallpflicht
Ausnahmen gelten für Bestände unter 50 Tieren bei Einhaltung der Vorgaben (§ 8 Abs. 2 VGV).

Ganz Österreich gilt seit 03.11.2025 als Gebiet mit erhöhtem Risiko.
In allen Risikogebieten sind die Biosicherheitsmaßnahmen nach § 8 VGV einzuhalten.

Aktuelle Infos:
https://www.land-oberoesterreich.gv.at/537803.htm
Ein Dokument mit Text darauf